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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 28.02.2012 - 17 U 72/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,1638
OLG Karlsruhe, 28.02.2012 - 17 U 72/11 (https://dejure.org/2012,1638)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.02.2012 - 17 U 72/11 (https://dejure.org/2012,1638)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28. Februar 2012 - 17 U 72/11 (https://dejure.org/2012,1638)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 154; ZPO § 1029
    Keine Unwirksamkeit einer Schiedsvereinbarung wegen fehlender Benennung des Schiedsgerichts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung einer Schiedsvereinbarung im Gesellschaftsvertrag einer Rechtsanwaltssozietät

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG Mannheim - 5 O 241/10
  • OLG Karlsruhe, 28.02.2012 - 17 U 72/11

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 996
  • NZG 2012, 472
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Jena, 09.01.2006 - 6 U 569/05

    Gesellschafterbeschluss; Abstimmung; Schiedsgerichtsvereinbarung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.02.2012 - 17 U 72/11
    Auch sei der Hinweis des Klägers auf eine Entscheidung des Thüringischen Oberlandesgerichts vom 09.01.2006 (6 U 569/05) zutreffend, wonach notwendiger Inhalt einer wirksamen Schiedsvereinbarung im Sinne des § 1029 ZPO die eindeutige Benennung des zuständigen Schiedsgerichts sei.

    Soweit sich der Kläger auf einen Beschluss des Thüringer Oberlandesgerichts vom 09.01.2006 bezieht (DB 2006, 271) ist dem nicht zu folgen.

  • BGH, 01.03.2007 - III ZR 164/06

    Rechtsfolgen einer unangemessenen Einschränkung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.02.2012 - 17 U 72/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs führt eine formularmäßig getroffene unwirksame Regelung im Schiedsvertrag nicht schon zur Unwirksamkeit der Schiedsvereinbarung insgesamt (BGH WM 2007, 959).
  • BGH, 14.07.2011 - III ZB 70/10

    Schiedsabrede: Auslegung einer irrtümlich die Zuständigkeit eines nicht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.02.2012 - 17 U 72/11
    Auch nach der im Urteil vom 02.12.1982 vertretenen Auffassung des Bundesgerichtshofs genügte jedoch die allgemeine Bestimmbarkeit des Schiedsgerichts, ggf. in ergänzender Vertragsauslegung (vgl. BGH, Beschluss vom 14.07.2011 - III ZB 70/10) oder durch Anwendung der gesetzlichen Regelung des § 1035 Abs. 3 ZPO.
  • BGH, 01.08.2002 - III ZB 66/01

    Geltung einer Schiedsvereinbarung bei Übertragung eines Kommanditanteils

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.02.2012 - 17 U 72/11
    Die Wirksamkeit einer Schiedsvereinbarung hängt nicht vom Fortbestehen einer Gesellschaft ab (BGH NJW-RR 2002, 1462 für ausgeschiedenen Gesellschafter; Zöller/Geimer, ZPO § 1029 Rn. 104 a.E.; MünchKommZPO/Münch, 3. Aufl., § 1029 Rn. 113).
  • BGH, 02.12.1982 - III ZR 85/81

    Schiedsvertrag - Nichtigkeit - Bestimmtheit - Schiedsgericht - Einrede der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.02.2012 - 17 U 72/11
    Das Thüringer Oberlandesgericht stützt seine Entscheidung im Wesentlichen auf die nur verkürzt wiedergegebene Auffassung von Geimer im Anschluss an die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 02.12.1982 (NJW 1983, 1267; vgl. Zöller/Geimer, ZPO § 1029 Rn. 28, 26).
  • KG, 28.04.2011 - 23 U 33/11

    Sozietätsvertrag: Einrede des Schiedsvertrages bei nicht gesondert

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.02.2012 - 17 U 72/11
    Mit dem Landgericht geht daher auch der Senat davon aus, dass hier eine wirksame Schiedsvereinbarung getroffen ist (ebenso in einem vergleichbaren Fall KG MDR 2011, 952 = NJW 2011, 2978).
  • OLG Hamm, 15.02.2006 - 8 U 91/05

    Auskunfts- und Akteneinsichtsanspruch bei Auflösung einer Anwaltssozietät -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.02.2012 - 17 U 72/11
    Denn dessen Entscheidung vom 15.02.2006 (8 U 91/05) beruht auf der Auslegung des dem dortigen Rechtsstreit zugrunde liegenden Sozietätsvertrags.
  • OLG Bamberg, 03.02.2010 - 8 U 81/09

    Bestimmtheitsanforderungen an eine Schiedsgerichtsvereinbarung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.02.2012 - 17 U 72/11
    Einer solchen Festlegung in der Schiedsklausel bedarf es nicht, weil das Gesetz ergänzende Regelungen zur Verfügung stellt (vgl. OLG Bamberg, Urteil vom 03.02.2010 - 8 U 81/09, SchiedsVZ 2010, 279, bei juris Rn. 23).
  • BGH, 06.02.2020 - I ZB 44/19

    Auslegung der Vereinbarung einer Schiedsklausel im Gesellschaftsvertrag i.R.v.

    Entscheidend ist, ob sich aus der Vereinbarung der Wille der Parteien ergibt, Rechtsstreitigkeiten aus einem bestimmten Rechtsverhältnis unter Ausschluss der staatlichen Gerichte einem Schiedsgericht zuzuweisen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28. Februar 2012 - 17 U 72/11, juris Rn. 15 bis 19; OLG München, Beschluss vom 6. August 2015 - 34 SchH 3/15, juris Rn. 11; Voit in Musielak/Voit, ZPO, 16. Aufl., § 1029 Rn. 7; Saenger in Saenger, ZPO, 8. Aufl., § 1029 Rn. 7; Umbeck, GWR 2012, 153).
  • OLG Frankfurt, 02.12.2016 - 26 SchH 4/16

    Eingeschränkte Überprüfung bezüglich Einwendungen gegen Wirksamkeit der

    Für den notwendigen Inhalt eines Schiedsvertrages genügt bereits eine Vereinbarung, nach der die Entscheidung aller oder einzelner Streitigkeiten zwischen den Parteien in Bezug auf ein bestimmtes Rechtsverhältnis einem Schiedsgericht übertragen wird; eine weitere Konkretisierung ist selbst dann nicht erforderlich, wenn die Parteien noch einen Schiedsvertrag zur näheren Ausgestaltung des Verfahrens vorgesehen haben, der Vertragsabschluss aber nicht mehr zustande kommt (Zöller/Geimer, a.a.O., § 1029 Rn. 28; KG, Beschluss vom 28.4.2011, 23 U 33/11, Rn. 2 ff.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28.2.2012, 17 U 72/11, Rn. 14 ff., jeweils zit. nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 18.10.2011 - 5 W 596/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,49815
OLG Koblenz, 18.10.2011 - 5 W 596/11 (https://dejure.org/2011,49815)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 18.10.2011 - 5 W 596/11 (https://dejure.org/2011,49815)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 18. Oktober 2011 - 5 W 596/11 (https://dejure.org/2011,49815)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Streitwert der Klage eines Energieversorgers auf Duldung des Ausbaus und auf Herausgabe von Gas- und Stromzähler

  • rechtsportal.de

    ZPO § 3; ZPO § 6; GKG § 66; RVG § 32
    Streitwert einer Klage des Energieversorgers auf Duldung des Ausbaus und auf Herausgabe von Gas- und Stromzähler

  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Streitwert der Klage auf Duldung des Ausbaus des Stromzählers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Energieversorger klagt auf Duldung des Ausbaus und Herausgabe des Stromzählers: Streitwert? (IMR 2012, 347)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 996
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Braunschweig, 20.06.2006 - 7 W 24/06

    Anspruch auf Zutritt zu den Zählern zum Zweck der Sperrung der Zähler;

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.10.2011 - 5 W 596/11
    Dabei legt er im Einklang mit der, soweit ersichtlich, einhelligen neueren obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. nur OLG Brandenburg RdE 2010, 229; OLG Braunschweig NJW-RR 2006, 1584 ; OLG Schleswig NJW-RR 2010, 141 ) eine Periode von sechs Monaten zugrunde.
  • OLG Koblenz, 04.07.2007 - 5 W 503/07

    Streitwert einer einstweiligen Verfügung gegen die Einstellung der

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.10.2011 - 5 W 596/11
    Der Streitwert eines solchen Begehrens richtet sich nicht, wie dies bei einem Klageverlangen der Beklagten nach weiteren Strom- und Gaslieferungen der Fall wäre, nach deren Versorgungsinteresse (vgl. dazu Senat WuM 2008, 37 ), sondern nach dem Interesse der Klägerseite an der Einstellung einer Belieferung, die Gefahr läuft, nicht oder jedenfalls nicht ausreichend vergütet zu werden (vgl. Herget in Zöller, ZPO , 28. Aufl., § 3 Rn. 16 Duldung).
  • OLG Schleswig, 02.02.2009 - 14 W 6/09

    Gerichtskosten: Streitwertbemessung für Klagen auf Duldung der Wegnahme von

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.10.2011 - 5 W 596/11
    Dabei legt er im Einklang mit der, soweit ersichtlich, einhelligen neueren obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. nur OLG Brandenburg RdE 2010, 229; OLG Braunschweig NJW-RR 2006, 1584 ; OLG Schleswig NJW-RR 2010, 141 ) eine Periode von sechs Monaten zugrunde.
  • OLG Köln, 26.11.2018 - 15 W 61/18

    Streitwert eines Antrags auf Duldung der Einstellung der Gas- oder

    Das Landgericht hat zutreffend auf die zunehmend herrschende Praxis auch in den meisten anderen Gerichtsbezirken für die in diesem Bereich üblichen einstweiligen Verfügungsverfahren verwiesen (vgl. etwa neben den vom Landgericht bereits zitierten Stimmen [OLG Düsseldorf v. 02.01.2013 - I-3 W 201/12, MDR 2013, 809 = BeckRS 2013, 06206; OLG Koblenz v. 18.10.2011 - 5 W 596/11, NJOZ 2012, 1543; OLG Saarbrücken v. 25.05.2011 - 4 W 112/11, NJOZ 2011, 1254; OLG Celle v. 23.02.2010 - 13 W 17/10, NZM 2010, 639; OLG Schleswig v. 02.02.2009 - 14 W 6/09, NJW-RR 2010, 141; OLG Brandenburg v. 22.07.2009 - 3 W 7/09, BeckRS 2009, 88790 = RdE 2010, 229; OLG Oldenburg v. 22.10.2009 - 5 W 54/09, NJW-RR 2010, 1151] etwa zusätzlich auch noch OLG Frankfurt v. 04.11.2011 - 19 W 62/11, NJW-RR 2012, 445; OLG Hamburg v. 12.07.2010 - 1 W 30/10, NZM 2011, 792; OLG Braunschweig v. 20.06.2006 - 7 W 24/06, NJW-RR 2006, 1584; ebenso Prütting/Gehrlein/ Gehle , ZPO, 10. Aufl. 2018, § 8 Rn. 65. Offen noch OLG Celle v. 12.05.2010 - 8 U 206/09, BeckRS 2013, 06793; Musielak/Voit/ Heinrich , ZPO, 15. Aufl. 2018, § 3 Rn. 37 "Verbrauchserfassungsgeräte"; letztlich wohl auch bereits OLG Köln v. 06.10.2014 - 19 U 31/14, BeckRS 2015, 3034 mit 1.000 EUR für Zählerausbau).
  • OLG Düsseldorf, 02.01.2013 - 3 W 201/12

    Streitwert einer Klage auf Wegnahme von Stromzählern zur Unterbrechung der

    Der am wirtschaftlichen Interesse zu orientierende Streitwert für die Klage auf Wegnahme von Stromzählern zur Unterbrechung der Energieversorgung bemisst sich - entgegen der Auffassung der Kammer - nicht nach dem künftig zu erwartenden Stromverbrauch für die nächsten drei Jahre, sondern danach, welcher Schaden dem Versorger bei Fortsetzung der Lieferungen in den nächsten sechs Monaten voraussichtlich entstehen wird (OLG Koblenz MDR 2012, 996; OLG Saarbrücken NJOZ 2011, 1254; OLG Oldenburg MDR 2009, 1407; OLG Braunschweig NJW-RR 2006, 1584); hierbei sind die Vorauszahlungen zugrunde zu legen (LG Magdeburg 9 O 1648/11-380 vom 18.11.2011 BeckRS 2012, 00626), die hier 440 Euro betragen, weshalb sich der Streitwert bis zur Abgabe der Erledigungserklärungen auf bis 3.000,- Euro, danach dem Kostenwert entsprechend auf bis 1.500,- Euro beläuft.
  • LG Köln, 27.01.2015 - 4 O 27/15

    Streitwertbemessung bei einer Klage auf der Duldung der Sperrung und

    Der Zuständigkeitsstreitwert für die maßgebliche Hauptsacheklage (§ 937 Abs. 1 ZPO) ist jedenfalls nach Ansicht des zuständigen Einzelrichters mit dem sechsfachen Abschlagsbetrag ausreichend bemessen (ebenso OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.01.2013 - 3 W 201/12; OLG Koblenz, Beschluss vom 18.10.2011 - 5 W 596/11; OLG Oldenburg, Beschluss vom 22.10.2009 - 5 W 54/09; OLG Braunschweig, Beschluss vom 20.06.2006 - 7 W 24/06; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 25.05.2011 - 4 W 112/11; OLG Celle, Beschluss vom 13.08.2013 - 13 W 62/13; LG Wuppertal, Beschluss vom 01.12.2014 - 9 T 163/14).
  • OLG Koblenz, 22.03.2019 - 12 W 595/18
    Der Streitwert eines solchen Begehrens richtet sich nach dem Interesse der Klägerseite an der Einstellung einer Belieferung, die Gefahr läuft, nicht oder jedenfalls nicht ausreichend vergütet zu werden (st. Rspr., vgl. statt aller OLG Koblenz, MDR 2012, 996 ).
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